
Die ortspolizeilichen Verordnungen sind eine Besonderheit im Rahmen der österreichischen Gemeindeautonomie. Sie können zur Abwehr und Beseitigung von Missständen, die das örtliche Gemeinschaftsleben beeinträchtigen, vom Gemeinderat ohne eigene gesetzliche Grundlage (praeter legem) erlassen werden. == Einschränkungen == Dabei gelten folgende ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ortspolizeiliche_Verordnung
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